Verbraucherschutz und Produktsicherheit

Für den Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie sind Sicherheit und Qualität sämtlicher Produkte von besonderer Bedeutung. Hier zeigen wir unsere Anstrengungen, höchsten Sicherheitsstandards gerecht zu werden, um den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten.

Am 18. Februar hat die EU das Weißpigment Titandioxid  als "möglicherweise krebserregend beim Einatmen" eingestuft. Damit findet ein Jahre dauernder Prozess sein vorläufiges Ende.

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Die amtliche Lebensmittelüberwachung in Deutschland hat die Freisetzung von sogenannten Säureamiden aus verschiedenen Lebensmittel-bedarfsgegenständen aus Papier und Karton festgestellt. Der VdL teilt die Empfehlung des BfR, dass Rohstoffe und Endprodukte intensiv auf eine potentielle Freisetzung der genannten Stoffe geprüft werden sollten. In Bezug auf die Risikobewertung kommt der VdL jedoch zu einer anderen Schlussfolgerung.

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Die Europäische Kommission hat am 4. Oktober 2019 entschieden, das Weißpigment Titandioxid in Pulverform als einen Stoff „mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung beim Menschen“ durch Einatmen (kanzerogen Kategorie 2) einzustufen. Dies soll auch für pulverförmige Gemische gelten, deren Partikel Titandioxid enthalten.

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Bei der gestrigen Anhörung in einem Expertengremium hat sich eine Mehrheit von Mitgliedstaaten gegen eine Einstufung von Titandioxid ausgesprochen. Gleichwohl hat die Kommission angekündigt, mit dem Verfahren fortzufahren. Umstritten ist allerdings, ob die EU-Kommission zu einer vorherigen Folgenabschätzung verpflichtet ist, wie sie die Industrie fordert.

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Die Europäische Kommission hat ihren endgültigen Vorschlag für eine Einstufung von Titandioxid als Gefahrstoff verschickt. Der neue Vorschlag umfasst weitaus mehr Feststoffgemische als bisher, mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen.

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Sechs Monate vor dem eigentlichen Start der neuen EU-Meldepflichten an Giftinformationszentren (Anhang VIII der CLP-Verordnung) wird immer klarer, dass der Termin nicht zu halten sein wird.

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Am 15. Mai 2019 fand in Brüssel ein Workshop zum Thema Konservierungsmittel auf Initiative des europäischen Farbenverbandes CEPE zusammen mit dem Verband für Wasch- und Reinigungsmittel A.I.S.E. statt.

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Gelegentlich wird behauptet, dass Druckfarben zur Bedruckung von Lebensmittelkontaktmaterialien, und hier insbesondere Lebensmittelverpackungen, gesetzlich nicht geregelt und bedruckte Lebensmittelverpackungen deshalb „unsicher“ seien.

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Mit einer Podiumsdiskussion hat der VdL auf die Problematik „Risikowahrnehmung und Risikokommunikation“ aufmerksam gemacht. Vor dem Hintergrund wirrer Diskussionen um Titandioxid und der Beschränkungen von Konservierungsmitteln in Farben auf unwirksame Kleinstmengen ging es um das zunehmende Phänomen unsachlicher Meldungen und aufgeregter, faktenfreier Schlagzeilen.

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VdL-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Engelmann

Die neuen Regelungen zur harmonisierten Meldung von chemischen Gemischen an die nationalen Giftinformationszentren der EU-Mitgliedsstaaten stehen vor der Tür. Die Mitteilungspflichten nach Anhang VIII der CLP-Verordnung treten stufenweise in Kraft, für Verbraucherprodukte sollen sie bereits ab 1. Januar 2020 gelten.

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