An und in Lackieranlagen in Fahrzeugreparaturbetrieben muss grundsätzlich mit dem Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre gerechnet und infolge dessen für diesen Bereich ein Explosionsschutzdokument angefertigt werden. Ziel des Explosionsschutzdokumentes ist es sicherzustellen, dass an den Anlagen ein wirksames System von Schutzmaßnahmen zur Minimierung der Gefährdungen entwickelt wird. Seit dem 31.12.2005 muss das Explosionsschutzdokument für alle Anlagen verfügbar sein, in denen Explosionsgefährdungen entstehen können.
Links zum Thema:
Explosionsschutzdokument manuelle Fahrzeugreparaturlackierung
Handlungshilfe Erstellung Explosionsschutzdokument
Vorlagen Gefährdungsbeurteilung Fahrzeuginstandhaltung