Informationsmaterial Autoreparaturlackierung

Die Reparaturlackierung von Kraftfahrzeugen verlangt besondere Lackmaterialien und Fertigkeiten. Weiterhin gibt es für die Lackmaterialien als auch für die Anwender dieser Produkte eine Vielzahl von technischen und regulatorischen Aspekten, die zu beachten sind. Der Arbeitskreis Autoreparaturlacke des VdL bietet deshalb an dieser Stelle eine Sammlung von beachtenswerten Informationen an, die Fragenstellungen der Branche aufgreifen und insbesondere unter dem Aspekt Nachhaltigkeit Antworten und Lösungsansätze liefern wollen. Die hier angebotenen Informationen entsprechen dem aktuellem Kenntnisstand des Arbeitskreises sowie dem Kenntnisstand der Autoren der entsprechenden Informationen. Maßgeblich im einzelnen Anwendungsfall sind die Angaben der Hersteller der Produkte und technischen Anlagen sowie die aktuell gültigen Vorschriften. Bei Unklarheiten oder Fragen wenden Sie sich bitte an den Autor oder den entsprechenden Hersteller der Produkte.

Mit Änderung der REACH-Verordnung zur Beschränkung von Diisocynaten kamen zum 24.08.2023 neue Pflichten auf Verwender und Lieferanten von Diisocyanaten zu, wenn sie diese als Stoffe oder als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen in Konzentrationen ab 0,1 Gew.-% anwenden oder in Verkehr bringen möchten.

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Seit 1999 ist die Verarbeitung von Autoreparaturlacken in Lackierbetrieben auf Basis der europäischen Richtlinie 1999/13/EG geregelt. In Deutschland wurden die Vorgaben durch die 31. BImSchV umgesetzt. Das Regelwerk zu Emissionen von Luftschadstoffen wurde 2010 durch die europäische Industrie-Emissionsrichtlinie (2010/75/EU), die unter anderem die VOC-Emissionsrichtlinie 1999/13/EG übernimmt, neu gefasst. Die Vorgaben wurden in deutsches Recht übernommen, was durch die Änderung zahlreicher umweltrelevanter Gesetze und Verordnungen erfolgte. Das Gesetzgebungsverfahren wurde im Februar 2013 beendet.

Wesentliche Neuerung seit 2013 ist, dass die Fahrzeugreparaturlackierung im engeren Sinne nicht mehr durch die 31. BImSchV geregelt ist.

 

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Das durch die BG RCI veröffentlichte Merkblatt "Lagerung von Gefahrstoffen" soll Betreiber/innen von Lagern dabei helfen, Chemikalien sicher zu lagern. Grundlage ist die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“.

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Die Decopaint-Richtlinie hat die Verringerung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) aus Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung sowie Bautenfarben/-lacken zum Ziel.

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Nach § 14 der Gefahrstoffverordnung sind Betriebe, die mit Gefahrstoffen umgehen, zur Erstellung von Betriebsanweisungen für betroffene Bereiche verpflichtet. Zur Unterstützung der Kunden erstellt der Arbeitskreis Autoreparaturlacke des VdL daher regelmäßig aktuelle Musterbetriebsanweisungen für die Bereiche Fahrzeugvorbereitung, Lackvorbereitung, Lacklager/Gefahrstofflager und Lackieranlagen.

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Um im Falle eines Schadens am Fahrzeuglack die Reparatur-Lackierung möglichst übergangslos und damit unmerklich zu gestalten, werden häufig sogenannte Beilackierungen durchgeführt. Ob und in welchem Ausmaß diese notwendig ist, muss der ausführende Lackierfachmann entscheiden. Das Merkblatt bietet hierzu Argumentationshilfen gegenüber dem Versicherer.

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Die Spot-Repair-Lackierung beschreibt die Ausbesserung von Kleinschäden, bei denen die insgesamt zu lackierende Fläche nicht größer als ein DIN-A4-Blatt ist. Das Dokument beschreibt die Anforderungen hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

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Vergleichende Ökobilanzen für die Behebung von Schäden an PKWs („Reparieren vs. Erneuern“) werden beschrieben und liefern umfassende Informationen zu Umwelteffekten von Produkten und Dienstleistungen „von der Wiege bis zur Bahre“. Drei der vier betrachteten Schäden beinhalten auch Lackierarbeiten.

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Die DGUV hat in ihrer Veröffentlichung "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe: Bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb" wichtige Hinweise zu den für Lackierräume geltenden besonderen baulichen Anforderungen sowie den sicheren Betrieb zusammengestellt.

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An und in Lackieranlagen in Fahrzeugreparaturbetrieben muss grundsätzlich mit dem Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre gerechnet und infolge dessen für diesen Bereich ein Explosionsschutzdokument angefertigt werden. Ziel des Explosionsschutzdokumentes ist es sicherzustellen, dass an den Anlagen ein wirksames System von Schutzmaßnahmen zur Minimierung der Gefährdungen entwickelt wird.

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Der VdL hat im Namen seiner Mitglieder bereits vor einigen Jahren mit dem Unternehmen Rhenus Logistics ein bundesweites Rückholsystem für restentleerte Dosen abgeschlossen. Hiermit wird eine Rückholung direkt beim Kunden vor Ort gewährleistet.

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