Nach § 14 der Gefahrstoffverordnung sind Betriebe, die mit Gefahrstoffen umgehen, zur Erstellung von Betriebsanweisungen für betroffene Bereiche verpflichtet. Zur Unterstützung der Kunden erstellt der Arbeitskreis Autoreparaturlacke des VdL daher regelmäßig aktuelle Musterbetriebsanweisungen für die Bereiche Fahrzeugvorbereitung, Lackvorbereitung, Lacklager/Gefahrstofflager und Lackieranlagen. In diesen wird der korrekte Umgang mit gefahrstoffhaltigen Lackmaterialien, Reinigungsmitteln oder anderen Reparaturmaterialien beschrieben. Vor Verwendung der Musterbetriebsanweisungen sind diese von jedem Handwerksbetrieb individuell zu prüfen und um die entsprechenden Angaben zu ergänzen.
Der Arbeitskreis hat seine Musterbetriebsanweisungen kürzlich aktualisiert, um die neuen Gebotszeichen nach DIN EN ISO 7010 zu berücksichtigen.