Alle Lackierbetriebe sind zur Erstellung von Betriebsanweisungen für den korrekten Umgang mit gefahrstoffhaltigen Lackmaterialien, Reinigungsmitteln oder anderen Reparaturmaterialien verpflichtet.
Um den Kunden der Hersteller von Autoreparaturlacken und verwandten Produkten bei der Erstellung von Betriebsanweisungen Hilfe zu leisten, hat der Arbeitskreis Autoreparaturlacke im Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. eine Serie von vier Musterbetriebsanweisungen erstellt, die dem Handwerksbetrieb dabei helfen soll, seine Verpflichtungen nach § 14 Gefahrstoffverordnung zu erfüllen. Die aktuelle Ausgabe berücksichtigt auch die Gebotszeichen nach DIN EN ISO 7010.