Decopaint-Richtlinie

|   Informationsmaterial Autoreparaturlackierung

Ziel der Decopaint-Richtlinie ist die Verringerung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) in Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung und in Bautenfarben/-lacken. Durch sie wurden für alle in der Autoreparatur zur Beschichtung eingesetzten Produkte bestimmte Grenzwerte eingeführt.

Die Übernahme in deutsches Recht erfolgte durch die „Chemikalienrechtliche Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke“ („ChemVOCFarbV“).


Links zum Thema:

Richtlinie 2004/42/EG "Decopaint"

ChemVOCFarbV