Die amtliche Lebensmittelüberwachung in Deutschland hat die Freisetzung von sogenannten Säureamiden aus verschiedenen Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Papier und Karton festgestellt. Bedarfsgegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, dürfen keine Bestandteile an das Lebensmittel in Mengen abgeben dürfen, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat am 26. September hierzu eine Stellungnahme mit dem Titel „Buntbedruckte Bäckertüten, Servietten & Co. können gesundheitsgefährdende Stoffe freisetzen“ auf seiner Webseite publiziert (link). Die Veröffentlichung enthält eine umfangreiche toxikologische Bewertung der genannten Verbindungen sowie deren potentieller Metaboliten. Das BfR kommt dabei zu dem Schluss, dass es zu einer Überschreitung der täglichen gesundheitlich akzeptablen Aufnahmemenge der genannten Stoffe kommen kann und empfiehlt dass die Hersteller Rohstoffe und Endprodukte auf Verunreinigungen mit den genannten Substanzen bzw. deren Freisetzung prüfen und minimieren sollten.
In einer aktuellen Kundeninformation nimmt der VdL dazu Stellung. Der VdL teilt die Empfehlung des BfR, dass Rohstoffe und Endprodukte intensiv auf eine potentielle Freisetzung der genannten Stoffe geprüft werden sollten. Die Mitglieder des VdL arbeiten auf Basis der verfügbaren Informationen intensiv an entsprechenden Maßnahmen innerhalb der Lieferkette. In Bezug auf die Risikobewertung kommt der VdL jedoch zu einer anderen Schlussfolgerung: Sowohl durch die Wahl der Messmethode als auch durch die Annahmen der Risikobewertungen wurde vom BfR an mehreren Stellen ein extremes „Worst-Case-Szenario“ gewählt, welches sehr fern der tatsächlichen Bedingungen liegt. Nach Ansicht des VdL bestand durch die Befunde zu keinem Zeitpunkt ein Risiko für die Verbraucher.