Seit 1999 ist die Verarbeitung von Autoreparaturlacken in Lackierbetrieben auf Basis der europäischen Richtlinie 1999/13/EG geregelt. In Deutschland wurden die Vorgaben durch die 31. BImSchV umgesetzt. Das Regelwerk zu Emissionen von Luftschadstoffen wurde 2010 durch die europäische Industrie-Emissionsrichtlinie (2010/75/EU), die unter anderem die VOC-Emissionsrichtlinie 1999/13/EG übernimmt, neu gefasst. Die Vorgaben wurden in deutsches Recht übernommen, was durch die Änderung zahlreicher umweltrelevanter Gesetze und Verordnungen erfolgte. Das Gesetzgebungsverfahren wurde im Februar 2013 beendet.
Wesentliche Neuerung seit 2013 ist, dass die Fahrzeugreparaturlackierung im engeren Sinne nicht mehr durch die 31. BImSchV geregelt ist.