Trotz massiver Kritik wurde im November die sogenannte Druckfarbenverordnung im Bundesrat verabschiedet. Die Länderkammer weist aber darauf hin, dass eine europäische Regelung geeigneter sei – nun gilt es, Übergangsfristen
zu nutzen.
Bedruckte Lebensmittelverpackungen sind auf EU-Ebene reguliert, jedoch fehlen spezifische Vorgaben. In Ermangelung solcher Vorgaben hat der europäische Druckfarbenverband (EuPIA) Konzepte entwickelt und nachweislich erfolgreich implementiert, sodass bedruckte Lebensmittelverpackungen sicher sind. Dennoch ist die Druckfarbenindustrie nicht gegen eine Regulierung. Im Gegenteil: Die gesamte Lebensmittelverpackungskette in Europa spricht sich seit Jahren für eine harmonisierte Regelung für bedruckte Lebensmittelkontaktmaterialien aus.
Bundesrat billigt nationalen Alleingang
Obwohl die EU-Kommission bereits tätig ist und aktuell den Rechtsrahmen für Lebensmittelkontaktmaterialien evaluiert und trotz massiver Kritik seitens der Wirtschaft, treibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine „deutsche Druckfarbenverordnung“ als nationale Einzelmaßnahme voran. Diese Verordnung wurde am 26.11.2021 im Bundesrat verabschiedet und hat somit die letzte legislative Hürde genommen. Die Verordnung wurde zwischenzeitlich von der Bundesregierung im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit billigt der Bundesrat den nationalen Alleingang Deutschlands, der aus Sicht der Wirtschaft binnenmarktschädlich ist und nicht zu einem einheitlichen Verbraucherschutzniveau beiträgt. Hinzu kommt, dass der Entwurf nach wie vor nicht praxistauglich ist. Das Kernstück des deutschen Verordnungsentwurfs ist eine Liste von Substanzen, die zur Herstellung von Druckfarben für Lebensmittelbedarfsgegenstände verwendet werden dürfen. Allerdings ist diese Liste nach wie vor unvollständig. Aktuell arbeiten die Rohstoffhersteller weiterhin an der Vervollständigung dieser Liste und werden hierbei durch die Druckfarbenindustrie unterstützt. Zur Vervollständigung der Liste sieht die Verordnung eine vierjährige Übergangsfrist vor. Vor dem Hintergrund der noch unvollständigen Stoffliste und der festgelegten Übergangsfrist entbehrt es daher derzeit jeder Grundlage, Bestätigungen nach Einhaltung der Anforderungen des Entwurfes der Druckfarbenverordnung zu verlangen.
Kritik der Bundesländer
Jedoch üben die Bundesländer auch Kritik. In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Kommission bei der Überprüfung des EU-Rechtsrahmens zu unterstützen „und sich nachdrücklich für die Entwicklung einer einheitlichen europäischen Regelung einzusetzen“. In der Begründung weisen die Länder darauf hin, dass die Bundesregierung außer Acht lasse, „dass die Kommission bereits tätig ist und den Rechtsrahmen überarbeitet.“ Nach Auffassung des Bundesrates müsse der Kommission die erforderliche Zeit zur Schaffung einer spezifischen konsistenten europäischen Regelung eingeräumt werden. Die Bundesländer stellen in ihrer Begründung sogar abschließend fest, dass die „etablierten Konzepte der europäischen Druckfarbenindustrie EuPIA die Sicherheit bedruckter Verpackungen“ gewährleisten.
Übergangsfrist für europäische Regelung nutzen
Auch nach Auffassung des VdL und der gesamten Lebensmittelverpackungskette kann eine nationale Verordnung den komplexen Warenströmen innerhalb der EU nicht gerecht werden. Der VdL begrüßt deshalb die von den Bundesländern gefasste Entschließung. Grundsätzlich erkennt auch die Bundesregierung den Vorrang einer europäischen Regelung an. So ist eine Verlängerung der Übergangsfrist vorgesehen, sollte die EU-Kommission in dieser Zeit eine entsprechende Einzelmaßnahme zu bedruckten Lebensmittelbedarfsgegenständen vorlegen.
Der VdL wird sich mit seinen Partnern dafür einsetzen, dass innerhalb der Übergangsfrist eine europäische Lösung erarbeitet wird, da nur eine harmonisierte Verordnung die Integrität des Binnenmarktes wahren und ein einheitliches Verbraucherschutzniveau sicherstellen kann.