Nach mehr als drei Jahren Argumentation, Diskussion und Streit über die EU-Grenzen hinweg ist der Fall Titandioxid mit der Einstufung als „Stoff mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung beim Einatmen“ zu einem vorläufigen Ende gekommen. Als letzte Möglichkeit bieten sich nun nur noch juristische Schritte vor dem Europäischen Gericht.
Somit kommt nach vier Jahren nun ein intensiv begleiteter Einstufungsprozess zu einem Ende. Ein langer und auch für uns interessanter Weg führte von der ursprünglich von Frankreich geforderten Einstufung als kanzerogen Kategorie 1B zur nun veröffentlichten Einstufung als kanzerogen Kategorie 2 für die Pulverform. Auch wenn das Ergebnis nicht ideal ist, konnte in dieser Zeit doch viel erreicht werden: Eine Kanzerogen- 1B-Einstufung für alle Formen von Titandioxid hätt e immense und katastrophale Auswirkungen auf unsere Farben, Lacke und Druckfarben gehabt. Auch ist die Einstufung der Pulverform des Stoffes eher eine Ausnahme, die zeigt, dass das verstanden wurde, dass Titandioxid in gebundener Form kein Risiko darstellt.
Und so ganz zu Ende ist der Weg ja doch noch nicht gegangen. So bleibt abzuwarten, was die rechtliche Auseinandersetzung mit der Einstufung von Titandioxid für Entscheidungen in der Zukunft mit sich bringt.