Auch die letzte Möglichkeit einer Einstufung von Titandioxid als krebserregend ist ergebnislos verstrichen. Die EU Mitgliedstaaten haben die anstehende Entscheidung im Ausschuss am Donnerstag im letzten Moment von der Tagesordnung genommen. Vermutet wird, dass sich auch diesmal keine Mehrheit für eine Einstufung des bewährten Weißpigments abgezeichnet hat.
Der endlose Krimi mit seinen erheblichen Auswirkungen auf die Chemieindustrie und angrenzende Branchen sowie auf die Müllkreisläufe macht nun zunächst Pause. Nach den anstehenden Europawahlen kann aber das Thema im Herbst unter einer neuen EU-Kommission abermals auf die Tagesordnung gesetzt werden. Dann gelten wohl die Regeln der „Delegierten Rechtsakte“, wonach die Kommission die Einstufung zwar erst nach einer Prüfung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen, im Ergebnis aber ohne ein Votum der Mitgliedstaaten vollziehen kann.
Für die Industrie bleibt die Hoffnung, dass sich die „Kommission bis dahin nochmals über den richtigen Verfahrensweg Gedanken macht und statt des umstrittenen Verfahrens über CLP doch den effektiven Weg über eine EU-Harmonisierung der Staubgrenzwerte am Arbeitsplatz geht“, kommentiert VdL Geschäftsführer Dr. Martin Engelmann die Entwicklung. (AS)
Verbraucherschutz und Produktsicherheit
Titandioxid bleibt vorerst kennzeichnungsfrei
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