Verbraucherschutz und Produktsicherheit

Bleipigmente in Farben und Lacken

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Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission zum Zulassungsantrag für zwei Bleichromatpigmente in Lacken und Farben vom 15. Juni 2016 - CMTD(2016)0732

Am 6./7. Juli 2016 entscheidet der REACH-Ausschuss auf Antrag eines kanadischen Unternehmens DCC Maastricht B.V. über die Zulassung von Bleisulfochromatgelb und Bleichromatmolybdatsulfatrot nach Artikel 60 Absatz 4 der REACH-Verordnung für je sechs grob beschriebene Verwendungen, u.a. für Metallbeschichtungen und Kunststoffeinfärbungen. Die Europäische Kommission schlägt vor, den Antrag unter bestimmten Auflagen anzunehmen.

Der Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. (VdL) hingegen lehnt den Antrag aufgrund der krebserzeugenden und reproduktionstoxischen Eigenschaften von Blei, der nicht ausreichend konkretisierten Verwendungen, der vorhandenen Alternativstoffe – sowohl bei den nachgeschalteten Anwendern als auch beim Antragsteller – sowie der negativen Signalwirkung für den globalen Kampf gegen Blei in Farben ab. Wir fordern die Bundesregierung auf, im REACH- Ausschuss gegen eine Zulassung zu stimmen.

Hintergrund:
Bleisulfochromatgelb und Bleichromatmolybdatsulfatrot sind nach der REACH-Verordnung (1907/2006) SVHC-Stoffe und stehen auf der Kandidatenliste und der Liste für zulassungspflichtige Stoffe (Anhang XIV). Diese Pigmente sind nach CLP-Verordnung (1272/2008) eingestuft als kanzerogen, Kategorie 1B; reprotoxisch, Kategorie 1A; Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Kategorie 2; sowie als gewässergefährdend, akut und chronisch Kategorie 1.
Bis November 2013 konnten Unternehmen für die Verwendung von Bleichromat einen Zulassungsantrag stellen. Seit 21. Mai 2015 darf Bleichromat in der EU ohne Zulassung nicht mehr verwendet werden. Das Unternehmen DCC hat deshalb eine Zulassung für verschiedene Anwendungen von Bleichromat in Lacken und Farben beantragt. Die zwei wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA (Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) und der Ausschuss für sozio-ökonomische Analyse (SEAC)) haben jeweils schriftlich zu dem Antrag Stellung genommen. Infolgedessen gab die ECHA eine positive Empfehlung auf Zulassung von Bleichromat für die beantragten Anwendungen ab.

Stellungnahme:

I. Negative Signalwirkung für die internationalen Anstrengungen, Blei aus Farben zu eliminieren - Sozio-ökonomische Risiken überwiegen Nutzen:

Die Lack- und Druckfarbenindustrie ist bereits seit vielen Jahren national, europäisch und international bestrebt, Blei aus ihren Formulierungen zu eliminieren. Der Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie engagiert sich dabei über das International Paint and Printing Ink Council (IPPIC) in der UN/WHO Global Alliance to Eliminate Lead in Paint (GAELP). Deren Ziel ist es, “to prevent children’s exposure to lead via paints containing lead and to minimize occupational exposures to lead in paint. The broad objective is to phase out the manufacture and sale of paints containing lead and eventually to eliminate the risks from such paint.”

Die vorgeschlagene Zulassung der beiden Bleichromat-Pigmente für Lacke und Farben stünde diesem Ziel diametral entgegen, weil dadurch die Exposition mit Blei am Arbeitsplatz potentiell erhöht und die Tür für weitere Verwendungen von Blei in Farben geöffnet würde. Die Europäische Kommission geht auf diesen Widerspruch nur unzureichend ein (siehe Erwägungsgrund 14), denn sie unterschlägt den Arbeitsschutz und den angestrebten generellen Verzicht (“phase out”) von Blei in Farben.

Eine Verwendung solcher cmr-Stoffe in Druckfarben ist nach der EuPIA-Ausschlusspolitik unzulässig. Die VdL-Mitgliedsunternehmen haben sich zudem in einem Branchenziel grundsätzlich dazu verpflichtet, bis 2020 auf den Einsatz von cmr-Stoffen in Lacken und Farben zu verzichten. Dieses Ziel knüpft an eine erfolgreiche Brancheninitiative in der Vergangenheit an, die dazu geführt hat, dass die Menge der in der Branche eingesetzten cmr-Stoffe um 2/3 reduziert wurde.

Eine Zulassung der Bleichromate hätte eine erhebliche negative Signalwirkung für die internationalen Anstrengungen für einen Verzicht auf Blei in Lacken und Farben und würde das jahrelange Engagement der Industrie kompromittieren.

II. Alternativen zu Bleichromaten sind seit langem im Markt etabliert
Eine Zulassung nach Artikel 60 Absatz 4 und 5 der REACH-Verordnung setzt voraus, dass der Antragsteller nachweist, dass es keine geeigneten Alternativstoffe gibt. Bei dieser Beurteilung sind “alle maßgeblichen Aspekte” zu berücksichtigen, also nicht nur die “Durchführbarkeit der Alternativen für den Antragsteller”, sondern z.B. auch die Verfügbarkeit von Alternativstoffen auf dem Markt.

Für Bleichromate gibt es eine Vielzahl von Alternativstoffen, die bereits seit Jahren verwendet werden. Viele dieser Alternativen sind als weniger bzw. nicht gefährlich eingestuft. Bereits 2003 stellte Ökopol in einer Studie fest:

„Für Bleichromate gibt es heute in allen Einsatzgebieten technisch gleichwertige Alternativen, meist Kombinationen von deckenden anorganischen Pigmenten mit farbstarken organischen Pigmenten. Bei fachgerechter Rezeptur sind keine Qualitätseinbußen zu befürchten, jedoch können die Alternativen mit wesentlich höheren Kosten verbunden sein.“ (siehe Leitfaden zur Anwendung umweltverträglicher Stoffe, Teil Fünf, Hinweise zur Substitution gefährlicher Stoffe, Umweltbundesamt)

Im industriellen Bereich verzichten beispielsweise deutsche PKW-Hersteller bereits seit Mitte der 1980er Jahre auf den Einsatz von Bleichromat-Pigmenten. Auch die deutschen Pulverlackhersteller haben Anfang der 1990er Jahre einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Unsere Industrie sieht - auch für eventuelle Nischenprodukte - keinen Bedarf für die Verwendung von Bleichromaten. So können für Anstrichstoffe Bismutvanadat, Cersulfid, Nickel- und Chromtitan-Pigmente als Alternativen herangezogen werden. Für die Verwendung in PVC-Produkten haben sich farbstarke organische Pigmente in Kombination mit gut deckenden anorganischen Pigmenten, wie Nickel- und Chromtitangelb und Eisenoxid-Pigmente, Chromeisen- und Mangantitanbraun bewährt. Allerdings sind diese Alternativstoffe bis zu dreimal teurer als bleichromathaltige Pigmente.

Vor diesem Hintergrund ist die Einschätzung des SEAC vom 11. Dezember 2014 für uns nicht nachvollziehbar, wonach es “no suitable alternative substances or technologies [...] for the applicant´s downstream users” gebe. Bereits ein Blick auf die Internetseite des Antragstellers hätte gezeigt, dass auch DCC selbst bleifreie Pigmente für Lacke und Farben anbietet.

III. Unzureichende Verwendungskategorien
Die von der Kommission vorgeschlagenen Verwendungskategorien sind sehr weit gefasst. Erlaubt ist beispielsweise die Verwendung der beiden bleihaltigen Pigmente in allen industriellen und gewerblichen Metallbeschichtungen. Die in diesem Zusammenhang erwähnten konkreten Anwendungsfälle (“machines vehicles, structures, signs, road furniture, coil coating, etc.”) sind lediglich Beispiele und schränken die Verwendung nicht ein. Wir befürchten, dass eine derart weitreichende Zulassung dazu führt, dass bei einer Vielzahl von industriellen und gewerblichen Anwendungen auch aus Kostengründen wieder auf die Verwendung von Bleichromaten zurückgegriffen wird, obwohl Alternativen seit Jahren auf dem Markt etabliert sind. Dies wäre ein Rückschlag für den Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz in Europa.

IV. Befristung bis 2022 ist zu lang
Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass die Zulassung bis 21. Mai 2022 erfolgen soll. Dies ist deutlich kürzer als die von der ECHA vorgeschlagene Frist, aus unserer Sicht jedoch immer noch zu lang. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Antragsteller bereits Ende 2017 einen Bericht über den “status of the suitability and availability of alternatives for his downstream users” (siehe Article 1 paragraph 3(d) Commission proposal) einreichen muss, sollte eine Zulassung - wenn überhaupt - zunächst nur bis Mitte 2018 erfolgen, um auf der Grundlage dieses Berichts erneut darüber zu entscheiden.

Der Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e. V. (VdL) repräsentiert über 180 zumeist mittelständische Lack-, Farben- und Druckfarbenhersteller in Deutschland gegenüber Politik, Behörden, anderen Bereichen der Wirtschaft, der Wissenschaft und den Medien. Im VdL sind rund 90 Prozent des Industriezweiges organisiert. Die Branche setzte 2015 rund 8 Milliarden Euro um und beschäftigt circa 25.000 Mitarbeiter.