Vielfältig sind die Verpflichtungen, welche die Biozidprodukteverordnung auch Herstellern von behandelten Waren, wie Farben und Lacken auferlegt. Speziell die Kennzeichnungsvorgaben bereiten in Verbindung mit den Auflagen der CLP-Verordnung oft Probleme. Deshalb enthält die aktuelle Fassung der VdL-Information zu behandelten Waren nun auch umfangreiche Empfehlungen zur Kennzeichnung behandelter Waren. Die aktuelle Version ist für VdL-Mitglieder im Extranet verfügbar.