Umwelt und Sicherheit

Mikroplastik - Viel Aufwand für wenig Ertrag

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Als Nebenprodukt der „Kunststoff- Strategie“ der EU-Kommission wird auch eine Strategie für die Reduzierung von Mikroplastik in den Meeren entwickelt. Hierfür gibt es drei Ansatzpunkte:

1. Reduzierung der unkontrollierten Vermüllung der Meere durch Makroplastik, welches im Lauf der Zeit zu (sekundärem) Mikroplastik zerrieben wird. 

2. Bessere Kontrolle der Freisetzung von Mikroplastik aus der (Ab-)Nutzung von kunststoffhaltigen Produkten (z.B. Reifen, Kleidung, Sportplatzoberflächen, Schutzfolien, Fischereinetze, Kunststoff-Pellets, Beschichtungen im Außenbereich). 

3. Reduzierung der Verwendung absichtlich zugefügter Mikroplastik- Teilchen in Produkten, die unmittelbar Luft, Wasser oder Boden belasten können.  

Mit Blick auf absichtlich beigefügte Mikroplastikteilchen (primäres Mikroplastik Typ A) wurde die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) von der Kommission beauftragt, die Möglichkeit einer Beschränkung unter REACH zu prüfen und vorzubereiten. Der Beschränkungsvorschlag kann seit Ende März kommentiert werden. Der Beschränkungsvorschlag beinhaltet ein weitgehendes Verbot von Mikroplastik, welches bestimmungsgemäß in Wasser oder Boden eingetragen wird (verkapselte Düngemittel, Pflanzenschutzmittel und Saatgut, Kosmetik, Wasch- und Reinigungsmittel, Wachse und Polituren), abgestuft in einem Zeitrahmen von sechs Jahren, sowie Kennzeichnungs- und Berichtspflichten für Mikroplastik, welches erfahrungsgemäß in geringen Anteilen etwa aus Baumaterialien, Medizinprodukten und Diagnostika, Nahrungsergänzungsmitteln, Hilfsmitteln in der Ölund Gasförderung, Materialien für 3D-Druck, Beschichtungen und Tonern freigesetzt werden kann.

Während im globalen Maßstab die Vermüllung der Meere den weitaus größten Beitrag zur Erzeugung von Mikroplastik leistet, liegt dieser Anteil in Deutschland nur bei 25 bis 30 %. Der Beitrag aus der Abnutzung (primäres Mikroplastik Typ B) wird auf 60 bis 70 % geschätzt, der Beitrag aus der absichtlichen Verwendung auf 5 bis 10 %.

ECHA WEITET AUFTRAG AUS

Der Auftrag an die ECHA war von Beginn an umstritten, da REACH bisher eine rein stoffbezogene Regelung darstellt und synthetisierte Polymere, ähnlich wie Staub oder Sprühnebel, von der Logik der Verordnung nicht erfasst werden. Ungeachtet dessen hat die ECHA die Chance genutzt, ihr Mandat deutlich auszuweiten.

Der Beschränkungsvorschlag kategorisiert Mikroplastik als PBT-ähnlich, da die Kunststoffpartikel persistent und bioakkumulativ sind und infolge reduzierter Aufnahme verwertbarer Nahrung in aquatischen Organismen bei Vorhandensein von Mikroplastik in der Nahrung indirekt schädlich oder tödlich wirken können. Das bisherige Verständnis akuter Toxizität wird hierdurch aufgeweicht.

Möglicherweise wird hier der Weg dafür bereitet, Besorgnis erregende Polymere mit der nächsten Revision von REACH grundsätzlich zu berücksichtigen. Mit diesem „Argument“ könnte jedes inerte, nicht verdauliche Material in die Nähe zu PBTs gebracht werden.

Der Beschränkungsvorschlag weitet die Dimension von Mikroplastik in den Bereich von Nanoplastik aus, da die Dimensionsuntergrenze jetzt bei 1 nm liegen soll, während bisher von vielen Seiten einschließlich Umweltbundesamt 1 μm vorgeschlagen worden war.

Vorschlag umfasst jetzt jeden Eintrag in die Umwelt Durch diese Grenzziehung kommen Dispersionen (< 1 μm) in den Anwendungsbereich der Regelung. Bei Kosmetika sowie Wasch- und Reinigungsmitteln ist damit die gesamte Produktpalette betroffen, nicht nur die bisher schwerpunktmäßig betrachteten Produkte. Hinzu kommt, dass auch Polymere ohne definierte Form (z.B. Bindemittel, Wachse) als Mikroplastik gelten, wenn sie Partikel mit definierter Oberfläche (z.B. Pigmente, Füllstoffe) umhüllen. Es gibt keinerlei Belege dafür, dass diese Erweiterung der Dimension erforderlich wäre.

Der Beschränkungsvorschlag umfasst jeden möglichen Weg des Eintrags in die Umwelt, unabhängig von der tatsächlichen Verfrachtung in die Meere. Dabei wird für Europa angenommen, dass viele Kläranlagen noch einstufig konzipiert sind und nur niedrige Rückhaltequoten für Mikroplastik erreichen, und dass etwa die Hälfte des erzeugten Klärschlamms auf Felder aufgebracht und damit in den ökologischen Kreislauf eingebracht wird.

HANDWERKLICHE MÄNGEL

Hinzu kommt ein handwerklicher Mangel des Beschränkungsvorschlags. Dem Text nach gelten die Berichtspflichten für alle nachgeschalteten Anwender, d.h. auch für die etwa 40.000 Malerbetriebe in Deutschland. Aus der Begründung und Erläuterung wird deutlich, dass die Berichtspflicht eigentlich nur für die Farbhersteller gelten sollte. Bei solchen Fehlern im Kleinen kann es schneller als gedacht auch zu weiteren Fehlern im Sinne einer Ausweitung von Beschränkungen kommen. 

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