Die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPR) über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten, unterscheidet zwischen Biozidprodukten und sogenannten behandelten Waren.
In dieser VdL-Information ist dargelegt, wovon es abhängt, ob ein Bautenanstrichmittel unter die eine oder die andere Kategorie fällt.