Die Europäische Kommission hatte am 4. Oktober 2019 entschieden, das Weißpigment Titandioxid in Pulverform als einen Stoff „mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung beim Menschen“ durch Einatmen (kanzerogen Kategorie 2) einzustufen. Ab dem 01.Oktober 2021 ist die Einstufung überall verbindlich anzuwenden und ab diesem Zeitpunkt müssen titandioxidhaltige, pulverförmige Gemische, z. B. Lacke, Farben und Druckfarben, auf ihrer Verpackung einen Warnhinweis bezüglich Sprüh-Anwendungen enthalten.
Um die Mitgliedsfirmen in ihrer Kommunikation mit den Kunden zu unterstützen und die nach Veröffentlichung der 14. ATP geltenden Fristen klar zu definieren, hat der VdL entsprechend zwei Kundeninformationen erarbeitet - zum einem für titandioxidhaltigen Farben und Lacken und zum anderen für titandioxidhaltigen Druckfarben.
Die Dokumente werden fallweise angepasst und auf aktuellem Stand gehalten.