Seit dem 1. August 2017 gilt in Deutschland die neue bundeseinheitliche „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (kurz AwSV). Diese löst die bisher gültigen Ländervorschriften zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ab. Um den Anwendern von Lacken und Druckfarben einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Verordnung zu geben, hat der Ausschuss Umweltschutz und Anlagensicherheit des VdL die nachfolgende Kundeninformation hierzu erstellt.