Im Februar 2017 legte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ein Beschränkungsdossier vor. Darin wurden Risikomanagementmaßnahmen vorgeschlagen, um den sicheren Umgang mit Diisocyanaten (z. B. als Polyurethan-Beschichtungen) am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Die Entwicklungen im Überblick:
- Es wurde von der ECHA ein von Deutschland erstelltes REACH-Dossier zur Beschränkung von Diisocyanaten veröffentlicht
- Ein Schlüsselaspekt der Beschränkung ist die Forderung von Schulungen der gewerblichen und industriellen Verwender von Diisocyanaten
- Die Lack- und Druckfarbenindustrie – einschließlich der Mitglieder von VdL und CEPE – ist der sicheren Verwendung von Diisocyanaten verpflichtet
- Die Hersteller von Diisocyanaten werden verpflichtet, mit Hilfe weiterer Beteiligter der Wertschöpfungskette, Schulungsmaterialien zu erstellen und zu pflegen.
- Es ist davon auszugehen, dass der Entscheidungsprozess im Rahmen von REACH etwa 2 Jahre dauern wird
- Um der voraussichtlich hohen zu schulenden Anzahl von Arbeitern diese Schulungen zu ermöglichen, wird eine Übergangsfrist erwartet
- Im Rahmen des Entscheidungsprozesses sind Änderungen der Anforderungen und Textformulierungen nicht auszuschließen
Gemeinsam mit anderen Industrieverbänden beteiligen sich VdL und CEPE an der öffentlichen Konsultation und der weiteren Diskussion, um eine praktikable Umsetzung der Beschränkung zu erreichen.
In der CEPE Task Force Diisocyanate wurde Ende Mai 2017 eine Kundeninformation zum Vorschlag der Beschränkung von Diisocyanaten für Beschichtungen und Druckfarben unter REACH erarbeitet. Der VdL hat diese Kundenmitteilung auch ins Deutsche übertragen.