Juli 2013
Das Merkblatt behandelt Azofarbstoffe, die als Farbmittel eingesetzt werden, bei denen durch reduktive Spaltung einer oder mehrerer Azogruppen aromatische Amine, die in der Richtlinie 2002/61/EG genannt sind, freigesetzt werden und die somit nicht in Gegenständen, die längere Zeit mit der menschlichen Haut oder der Mundhöhle direkt in Berührung kommen, eingesetzt werden dürfen. Außerdem werden die Auswirkungen für die Herstellung und den Einsatz der Druckfarbe betrachtet.
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Verbrauchermitteilung: Verwendung von Azopigmenten in Druckfarben
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