Die amtliche Lebensmittelüberwachung in Deutschland hat die Freisetzung von sogenannten sekundären Aminen (eigentlich Säureamide) aus verschiedenen Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Papier und Karton festgestellt. Die genannten Substanzen kommen bei der Herstellung von Druckfarben als solche nicht zum Einsatz. Sie können jedoch als Ausgangssubstanzen zur Herstellung von Pigmenten dienen. Diese Kundeninformation gibt eine Bewertung der Befunde und informiert über die Maßnahmen der Druckfarbenindustrie.
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Druckfarben für Lebensmittelverpackungen
Kundeninformation Sekundäre Amine in Druckfarben für Lebensmittelverpackungen
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