Am 7. Dezember 2021 wurde die sogenannte „Druckfarbenverordnung“ im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2021 S. 5068 (Nr. 82)) veröffentlicht. Trotz massiver Kritik der gesamten Lebensmittelverpackungskette und obwohl die EU-Kommission bereits tätig war, wurde damit die Verordnung im nationalen Alleingang auf den Weg gebracht, für den es aus Sicht der Wirtschaft keine Notwendigkeit gab. Für die relevanten Bestimmungen gilt eine Übergangsfrist von 4 Jahren, die am 1. Januar 2026 endet.
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Druckfarben für Lebensmittelverpackungen
Informationsvermerk: 21. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung ("Druckfarbenverordnung")
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Druckfarben für Lebensmittelverpackungen