Druckfarben und verwandte Produkte, die Biozide zur Konservierung enthalten, sind "behandelte Waren" gemäß Artikel 58 der Biozidprodukteverordnung. Dieser Leitfaden verdeutlicht die damit verbundenen Verpflichtungen für die Druckfarbenhersteller, aber auch für deren Kunden (Druckereien).
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EuPIA Leitlinie zur Kennzeichnung behandelter Waren
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