Die Revision der CLP-Verordnung wurde am 20. November 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie ist ein Hauptbestandteil der „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit“ der Europäischen Kommission. Die Änderungen sind somit am 10.12.24 in Kraft getreten. Für die meisten Änderungen, die Farbenhersteller betreffen, sind 18 bzw. 24 Monate vorgesehen. Zusätzlich werden jeweils 24 Monate Abverkaufsfrist eingeräumt, so dass insgesamt 42 bzw. 48 Monate für die Umsetzung der neuen Regelungen zur Verfügung stehen.
Für die Farben-, Lack- und Druckfarbeindustrie sind einige Änderungen besonders relevant: Im Bereich der Einstufung wurden Klarstellungen zur Bewertung von komplexen Stoffen (MOCS) vorgenommen. Zudem erhält die Kommission das Recht, selbst harmonisierte Einstufungen zu initiieren. Neben Mitgliedstaaten kann nun auch die Kommission über die Chemikalienagentur ECHA oder die Lebensmittelbehörde EFSA entsprechende Vorschläge vorbereiten lassen.
Bei der Kennzeichnung gibt es ebenfalls bedeutende Konkretisierungen. Zukünftig müssen alle Kennzeichnungselemente auch bei Online-Angeboten vollständig angegeben werden. Jegliche Werbung für gefährlich eingestufte Stoffe oder Gemische muss bestimmte Gefahrenkennzeichnungen enthalten. Dazu gehören Piktogramme, das Signalwort, H-Sätze und EUH-Sätze. Wenn die Werbung an die breite Öffentlichkeit (Endverbraucher) gerichtet ist, muss zusätzlich ein Sicherheitshinweis enthalten sein:
„Lesen und beachten Sie immer die Informationen auf dem Produktetikett.“
Zudem wurden die Vorschriften zur Kennzeichnung weiter präzisiert, mit neuen Vorgaben zu Mindestschriftgrößen, Farbkontrasten sowie Zeilen- und Buchstabenabständen. Die Mindestschriftgrößen für Kennzeichnungsetiketten wurden wie folgt festgelegt: Für Gebinde bis maximal 0,5 Liter beträgt die Schriftgröße 1,2 mm, während sie für Gebinde ab 50 Liter auf 2,0 mm erhöht wird. Der Zeilenabstand soll dabei 120 % betragen und die Schriftfarbe muss schwarz auf weißem Hintergrund sein. Faltetiketten können ab sofort in allen Fällen flexibel genutzt werden, allerdings unter klar definierten Gestaltungsrichtlinien. Auch wurde erstmals ein Rahmen für die Nutzung digitaler Etiketten festlegt. Es wurde eine neue Updatefrist nach einer schärferen Selbsteinstufung durch den Rohstofflieferanten festgelegt, die maximal 6 Monate beträgt. Diese Frist gilt für jede Station der Lieferkette nach eigener Neubewertung.
Der VdL plant ein Webinar Anfang 2025 zur Unterstützung der Mitglieder bei der Umsetzung der neuen Regelungen.