Während die bisherige Richtlinie energieverbrauchende bzw. energieverbrauchsrelevante Produkte abdeckte, ermöglicht die ESPR nun die Festlegung entsprechender Anforderungen für nahezu alle Arten von Produkten, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Die ESPR berücksichtigt dabei den gesamten Produktlebenszyklus, sowohl in Bezug auf die Produkteigenschaften als auch auf die Prozesse.
Farben und Lacke stehen am Anfang
Als Rahmenverordnung konzipiert, definiert die ESPR zunächst Grundsätze, Bedingungen und Kriterien für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen. Die spezifischen Anforderungen für einzelne Produktgruppen werden durch delegierte Rechtsakte festgelegt, die in den kommenden Jahren erlassen werden. Als erste neue Produktgruppen, für die ökologische Mindestanforderungen geprüft werden sollen, nennt die Verordnung u.a. Anstrichmittel und Chemikalien.
Die Kommission wird befugt, in delegierten Rechtsakten konkrete Ökodesign-Anforderungen zu erlassen, die der Stärkung einer klimafreundlichen Kreislaufwirtschaft dienen. Diese betreffen Produktaspekte wie Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Reparierbarkeit, Höchstgehalte an sogenannten besorgniserregenden Stoffen, Ressourceneffizienz, Rezyklatanteil, Wiederaufbereitung und Recycling, aber auch Informationsanforderungen, wie Ausweisung des CO2- bzw. Umweltfußabdruckes.
Ein „Forum“ soll für Ausgleich sorgen
Im Zuge dieses Prozesses werden auch Interessengruppen im sogenannten Ökodesign-Forum konsultiert, das voraussichtlich noch im Jahr 2024 eingerichtet wird. Am Forum sollen neben den von den Mitgliedstaaten benannten Sachverständigen auch alle weiteren interessierten Kreise ausgewogen und wirksam beteiligt sein.