Lacke & Farben aktuell

Wegbereiter für eine klimafreundliche Kreislaufwirtschaft

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Während die bisherige Richtlinie energieverbrauchende bzw. energieverbrauchsrelevante Produkte abdeckte, ermöglicht die ESPR nun die Festlegung entsprechender Anforderungen für nahezu alle Arten von Produkten, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Die ESPR berücksichtigt dabei den gesamten Produktlebenszyklus, sowohl in Bezug auf die Produkteigenschaften als auch auf die Prozesse.

Farben und Lacke stehen am Anfang

Als Rahmenverordnung konzipiert, definiert die ESPR zunächst Grundsätze, Bedingungen und Kriterien für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen. Die spezifischen Anforderungen für einzelne Produktgruppen werden durch delegierte Rechtsakte festgelegt, die in den kommenden Jahren erlassen werden. Als erste neue Produktgruppen, für die ökologische Mindestanforderungen geprüft werden sollen, nennt die Verordnung u.a. Anstrichmittel und Chemikalien.

Die Kommission wird befugt, in delegierten Rechtsakten konkrete Ökodesign-Anforderungen zu erlassen, die der Stärkung einer klimafreundlichen Kreislaufwirtschaft dienen. Diese betreffen Produktaspekte wie Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Reparierbarkeit, Höchstgehalte an sogenannten besorgniserregenden Stoffen, Ressourceneffizienz, Rezyklatanteil, Wiederaufbereitung und Recycling, aber auch Informationsanforderungen, wie Ausweisung des CO2- bzw. Umweltfußabdruckes.

Ein „Forum“ soll für Ausgleich sorgen

Im Zuge dieses Prozesses werden auch Interessengruppen im sogenannten Ökodesign-Forum konsultiert, das voraussichtlich noch im Jahr 2024 eingerichtet wird. Am Forum sollen neben den von den Mitgliedstaaten benannten Sachverständigen auch alle weiteren interessierten Kreise ausgewogen und wirksam beteiligt sein.

Digitaler Produktpass gibt Auskunft

Mit der Einführung digitaler Produktpässe sollen Produktinformationen über den kompletten Lebenszyklus für die relevanten Interessensgruppen vollständig oder teilweise elektronisch zugänglich gemacht werden. Zusätzlich zum verpflichtenden Pass wird zur Kommunikation der Nachhaltigkeitsleistungen der Produkte an Verbraucher ein Reparierbarkeits-Index sowie ein Ökodesign-Label ergänzt.

Arbeitsplan bis Ende April

Die EU-Kommission hat bis zum 19. April 2025 Zeit, einen ersten Arbeitsplan zu verabschieden, der festlegt, für welche Produktgruppen und zu welchem Zeitpunkt Anforderungen erarbeitet werden sollen. Die ersten delegierten Rechtsakte nach der neuen Verordnung werden frühestens am 19. Juli 2025 in Kraft treten. Nach der Verabschiedung haben die Wirtschaftsakteure grundsätzlich 18 Monate Zeit diese umzusetzen. Den Bedürfnissen von kleinen und mittleren Unternehmen soll dabei Rechnung getragen werden.

Dr. Sandra Heydel

Technische Referentin für die Themen
Bautenanstrichmittel,
Putz & Dekor,
Innenraumluft und Nachhaltigkeit

Tel.: +49 69 2556 1714
eMail: heydel@vci.de