Mehrere Verbände sprechen sich gegen die Ausweitung des allgemeinen Konzepts für das Risikomanagement aus.
Der europäische Green Deal soll das Fundament für eine nachhaltige Europäische Union schaffen und verspricht nichts weniger als eine umfangreiche Transformation der europäischen Wirtschaft. Insbesondere die Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit wird dabei erhebliche Auswirkungen auf die Hersteller und Verwender chemischer Produkte haben. Viele chemische Produkte wie Lacke, Farben, Bau- und Klebstoffe leisten unerlässliche Beiträge zu der Erreichung der ambitionierten Ziele. Allerdings enthält die Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit zahlreiche Maßnahmen, die dies in Zukunft erschweren und daher den Zielen des Green Deals entgegenstehen.
Ein Aspekt der sowohl für die Hersteller als auch die gewerblichen Verwender chemischer Produkte große Auswirkungen haben würde, ist die geplante Ausweitung des sogenannten „allgemeinen Konzeptes für das Risikomanagement“. Dabei handelt es sich um einen gefahrenbasierten Ansatz, der vorsieht, dass die Verwendung von Stoffen allein auf Basis ihrer intrinsischen Gefahreneigenschaften ohne Betrachtung der Exposition beschränkt wird. Neben der Einführung neuer Gefahrenklassen soll der Anwendungsbereich von privaten Endverbrauchern auf gewerbliche Verwender ausgedehnt werden, was de facto die chemikalienrechtliche Gleichsetzung von professionellem Handwerker und Endverbraucher zur Folge hätte. Diese Gleichsetzung ist jedoch unverständlich, da Handwerker in Deutschland im Umgang mit berufsspezifischen Gefahrstoffen sowie der entsprechenden Schutzausrüstung geschult sind. Sie würde daher sowohl die immense Qualität der Ausbildung in Deutschland negieren als auch das hohe Arbeitsschutzniveau in Frage stellen.
Der VdL hat daher zusammen mit verschiedenen Partner- und Kundenverbänden ein Positionspapier veröffentlicht, in welchem sich die unterzeichnenden Verbände gegen die Ausweitung des allgemeinen Konzeptes für das Risikomanagement auf gewerbliche Anwender aussprechen. Eventuelle Defizite hinsichtlich der Harmonisierung des Arbeitsschutzrechts innerhalb der EU sollten dort adressiert und nicht durch das Chemikalienrecht kompensiert werden.