Die Themen Lieferkette und Nachhaltigkeit beschäftigen auch die Lack- und Druckfarbenindustrie weiter. Nach dem umfassenden und umstrittenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde im Sommer die neue EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD oder CS3D) veröffentlicht und muss nun in nationales Recht umgesetzt werden.
In Deutschland soll die Umsetzung der CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) über eine Anpassung des LkSG erfolgen. Wir wollen daher nochmals einen Überblick über die Rahmenbedingungen der neuen Richtlinie und die Änderungen im Vergleich zum nationalen LkSG geben:
Deutsches Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Das LkSG gilt seit 2024 für Unternehmen ab 1000 Beschäftigte, seine Auswirkung betrifft allerdings auch kleinere Unternehmen und Lieferanten. Das Gesetz enthält Vorgaben zum Einhalten von Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette. Firmen müssen unter anderem negative Einflüsse der eigenen Wirtschaftsoperationen auf Menschenrechte und Umwelt identifizieren, dokumentieren und diese Risiken vermindern. Sie müssen Beschwerdemechanismen einrichten, sodass Arbeiter und Stakeholder Probleme ansprechen können. Außerdem müssen Firmen über ihre Sorgfaltspflichten öffentlich berichten. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder und Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Kritik kam auf, da Deutschland hier Vorreiter war, und andere EU-Länder keine entsprechenden Regelungen haben.
EU-Lieferkettengesetz (CSDDD)
Nun soll die neue Richtlinie zu Sorgfaltspflichten die Anforderungen in der EU vereinheitlichen und in einigen Aspekten erweitern bzw. verschärfen. Die CSDDD fordert eine doppelte Wesentlichkeitsprüfung und strengere Rechenschaftspflichten, die auch von den Nicht-EU-Unternehmen erfüllt werden müssen, die auf dem EU-Markt tätig sind. Ab 2027 müssen betroffene Unternehmen nachweisen, dass sie negative Umwelt- und Menschenrechtsauswirkungen in ihren Lieferketten verhindern oder abmildern.
Im Folgenden ein Überblick der wesentlichsten Unterschiede: