Lacke & Farben aktuell

Serie: Unfälle vermeiden – Teil 4: Gefahr Gabelstapler

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Im Rahmen der BG RCI-Kooperation „Vision Zero. Null Unfälle – gesund arbeiten“ befasst sich der VdL regelmäßig mit relevanten Themen zur Arbeitssicherheit und hat in einem Informationsordner Regeln für „sicheres Arbeiten in der Lack- und Druckfarbenindustrie“ zusammengefasst. Die Bedienung von Geräten und Fahrzeugen, bei deren Betrieb es immer wieder zu Unfällen kommt, ist besonders wichtig.

Gabelstapler sind bei der Herstellung von Lacken, Farben und Druckfarben aufgrund ihrer vielfältigen Einsatzmöglichkeiten oft in Gebrauch, insbesondere beim innerbetrieblichen Transport werden sie genutzt. Hierbei ereignen sich immer wieder Unfälle, die teilweise schwerwiegende gesundheitliche Folgen für die Beteiligten mit sich bringen. Zu nennen sind hier beispielhaft Unfälle mit Personen, das Herabfallen von Ladung, umstürzende Gabelstapler. Häufig ergeben sich die Unfälle durch menschliche Fehleinschätzungen bzw. Fehlhandlungen.

Darum ist es besonders wichtig, dass solche Maschinen (auch als Flurförderzeuge bezeichnet) nur von Personen mit entsprechender Berechtigung bedient werden.

Unterstützung hierbei liefert der DGUV Grundsatz 308-001 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern“. Der Unternehmer ist demnach verpflichtet, dem Fahrer einen schriftlichen Auftrag zum selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand zu erteilen und sich im Vorfeld davon zu überzeugen, dass der Fahrer die entsprechenden Qualifizierungen hierfür erfüllt. Dabei ist insbesondere auch auf eine „betriebliche Qualifizierung“ zu achten, in der die jeweiligen Gegebenheiten im Betrieb thematisiert werden. Weiterhin empfiehlt es sich, die körperliche Eignung zum Bedienen der Fahrzeuge über eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (G25) nachzuweisen.

Anforderungen zum Betrieb von u.a. Gabelstaplern sind auch hier geregelt:

  • DGUV-Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“
  • DGUV-Vorschrift 70 „Fahrzeuge“  
  • DGUV-Information 208-004 „Gabelstapler“  

Weiterhin ist auf die Betriebssicherheitsverordnung hinzuweisen. Eine Beachtung dieser Hinweise und die angemessene Schulung der Mitarbeiter trägt dazu bei, das Risiko von Unfällen mit Flurförderzeugen soweit wie möglich zu minimieren.

Unterstützung bei der Sensibilisierung der Mitarbeiter zum Thema Arbeitssicherheit kann der VdL-Informationsordner „Sicher Arbeiten in der Lack- und Druckfarbenindustrie“ leisten, der digital über die VdL-Mitgliederplattform zum Download zur Verfügung steht oder kostenfrei in der VdL-Geschäftsstelle bestellt werden kann.


Kathrin Mohr

Technische Referentin für die Themen
Druckfarben, Pulverlacke, Autoreparaturlacke,
Umweltschutz, Arbeits- und Anlagensicherheit

Tel.: 069 2556 1708
eMail: mohr@vci.de