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Serie: European Green Deal (XI)

|   Green Deal

Neue Regeln für Verpackungen: Mehr Harmonisierung und mehr Nachhaltigkeit?

Seit 1994 soll die „Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle“ die Maßnahmen der Mitgliedsstaaten harmonisieren und ein hohes Umweltschutzniveau sicherstellen. Im Rahmen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft hat die EU-Kommission nun eine Revision vorgestellt. Die ursprünglich angedachten „Negativlisten“ finden sich erfreulicherweise nicht mehr in dem Vorschlag.

Seit 1994 ist die Verpackungsrichtlinie mehrfach angepasst worden, um den technischen und politischen Entwicklungen hin zu einer Kreislaufwirtschaft Rechnung zu tragen. Die letzte Revision war im Jahr 2018, dabei wurden unter anderem die Verwertungsquoten erhöht, um ein besseres Recycling von Verpackungsabfällen in Europa zu erreichen sowie Mindestanforderungen für die erweiterte Herstellerverantwortung geschaffen. Man kann darüber streiten, wie effektiv die Richtlinie das Ziel eines hohen Umweltschutzniveaus erfüllt hat, unstrittig ist jedoch, dass die Sicherung einer europäischen Harmonisierung nur bedingt erreicht wurde. Da die Vorgaben einer Richtlinie stets in nationales Recht überführt werden müssen, haben sich viele nationale Unterschiede in der Implementierung ergeben, welche nicht zur Sicherung des Binnenmarktes beitragen. Bereits ein Blick auf die unterschiedlichen Kennzeichnungssysteme wie den „Grünen Punkt“ in Deutschland und den „Triman“ in Frankreich verdeutlicht die Problematik.

Wechsel zur Verordnung für mehr Harmonisierung

Schon lange war daher bekannt, dass die Kommission über die Umwandlung in eine Verordnung nachdenkt, welche direkt in allen Mitgliedsstaaten Gültigkeit hätte. Allerdings war lange unklar, ob und wann es wirklich dazu kommen wird. Im Zuge der letzten Revision 2018 war bereits eine Klausel eingeführt worden, welche die Kommission auffordert, spätestens Ende 2020 zu prüfen, ob die sogenannten „grundlegenden Anforderungen“ verschärft werden können und möglicherweise einen neuen Gesetzesvorschlag vorzulegen. Der neue Vorschlag wurde nun mit dem zweiten Maßnahmenpaket zur zirkulären Wirtschaft unter dem Green Deal am 30. November veröffentlicht. Wie erwartet wurde, hat die Kommission den Anlass genutzt und nicht nur die grundlegenden Anforderungen überprüft , sondern eine fundamentale Revision vorgenommen und dabei auch die Umwandlung in eine Verordnung vorgeschlagen. Auch wenn die Umwandlung dafür spricht, dass die Kommission die Integrität des Binnenmarktes für Verpackungen im Blick hat, lässt der neue Artikel 4, welcher den freien Warenverkehr regelt und den Spielraum der Mitgliedstaaten für zusätzliche nationale Regelungen festlegt, nach wie vor zu viel Raum für nationale Maßnahmen. Ob somit die Umwandlung in eine Verordnung ausreicht, um größere Einheitlichkeit im Binnenmarkt zu erreichen, bleibt abzuwarten.

Rat und Parlament sind am Zug

Der Vorschlag der Kommission muss nun zunächst in den relevanten Gremien des VdL, der CEPE sowie der EuPIA gründlich analysiert werden. Bereits jetzt kann positiv vermerkt werden, dass die ursprüngliche Idee der Kommission, mit sogenannten Negativlisten zu arbeiten, die in der Regel unflexibel sind und keinen Beitrag zu Nachhaltigkeit leisten, nicht umgesetzt wurde. Die EuPIA sowie die gesamte Verpackungskette hatten sich dafür eingesetzt, auf solche Vorgaben, welche die Transformation zu einer Kreislaufwirtschaft eher behindern als zu beschleunigen, zu verzichten.

 


Neue Kriterien für rezyklierbare Verpackungen

Die neue Verordnung legt unter anderem Nachhaltigkeitskriterien (Kapitel II), Kennzeichnungsvorschrift en (Kapitel III), Verpflichtungen für die Marktteilnehmer (Kapitel IV), spezifische Vorgaben für Tragetaschen aus Kunststoff (Kapitel V), Vorgaben zur Konformität (Kapitel VI), sowie Vorgaben für die Verpackungs- und der Verpackungsabfallwirtschaft (Kapitel VIII) fest. Während die Verwertungsquoten (Artikel 46) weitgehend identisch zu den bisherigen Vorgaben sind, werden neue Mindestrezyklatanteile für Kunststoffverpackungen festgelegt (Artikel 7) und Mindestvorgaben zur Wiederverwendung vorgeschrieben (Artikel 26).

Aus Sicht der Druckfarbenindustrie dürft en speziell die Vorgaben für Stoffe in Verpackungen (Artikel 5) und insbesondere die Vorgaben für rezyklierbare Verpackungen relevant sein. Laut Artikel 6 muss jede Verpackung rezyklierbar sein. Dies ist erfüllt, wenn unter anderem

• ein „Design for Recycling“ vorliegt

• die Verpackungen effektiv und effizient getrennt gesammelt werden

• sie nach bestimmten Abfallströmen sortiert werden, ohne dass die Recyclingfähigkeit anderer Abfallströme beeinträchtigt wird

• sie so recycelt werden können, dass die entstehenden Sekundärrohstoff e von ausreichender Qualität sind, um die Primärrohstoff e zu ersetzen

• sie in großem Umfang recycelt werden können

Die Erfüllung dieser Kriterien, wird die gesamte Kette vor große Herausforderungen stellen. Dabei sind natürlich insbesondere die Vorgaben für das Design for Recycling relevant, welche im Rahmen delegierter Rechtsakten erst noch festgelegt werden sollen.


KOMMENTAR

Mehr als „Design for Recycling“

Die Lack- und Druckfarbenindustrie wird ihre Rolle im Transformationsprozess zu einer zirkulären Wirtschaft spielen und Lösungen für viele der damit verbunden Herausforderungen entwickeln. Damit dies jedoch möglich ist, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Kreislaufwirtschaft gesamtheitlich gedacht wird, um ein echtes „Design for Sustainability“ zu erreichen. Das bedeutet, dass der gesamte Lebenszyklus der Produkte betrachtet werden muss und alle möglichen Materialkreisläufe berücksichtigt werden. Natürlich ist das Recycling ein sehr wichtiger Eckpfeiler, um eine zirkuläre Wirtschaft zu erreichen. Es liegt jedoch in der Natur der Kreislaufwirtschaft, dass alle beteiligten Akteure zusammenarbeiten und ihren Teil zur Verbesserung der Recyclingrate beitragen müssen. Dies betrifft die Designphase, aber auch die Optimierung der Recyclingprozesse sowie das effiziente Sammeln und Sortieren des Abfalls. Auch wenn der Vorschlag der Kommission einige andere Aspekte berücksichtigt, fokussiert er zu sehr auf die Designphase und lässt somit wichtige Stellschrauben bei den Recyclingprozessen ungenutzt. Die anstehenden Diskussionen im Rat und im EU-Parlament bieten eine Gelegenheit hier noch Verbesserungen zu erreichen.


Dr. Christof Walter
ist Leiter Technik beim VdL
mit den Schwerpunkten Biozide,
Druckfarben und Produktinformationen.
walter@vci.de