Keine Langeweile in Brüssel: Neben der Dauerbaustelle Brexit, der akuten Krisenbewältigung von Covid-19 und dem hart umkämpften mehrjährigen Finanzrahmen offenbaren die kontinuierlich erscheinenden Veröffentlichungen der EU-Kommission schrittweise das tatsächliche Ausmaß des europäischen Green Deals.
Das programmatische Herzstück der EU-Kommission ist VdL-Top-Thema
Der europäische Green Deal soll das Fundament für eine nachhaltige Europäische Union schaffen und verspricht nicht weniger als eine umfangreiche Transformation der europäischen Wirtschaft. Die neue Wachstumsstrategie soll Europa den Weg zu einer modernen, ressourceneffizienten und kreislauforientierten Wirtschaft weisen und gleichzeitig deren Wettbewerbsfähigkeit steigern. Das alles unter der Prämisse der Netto-Klimaneutralität bis 2050. Europa würde dadurch zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt aufsteigen.
“The EU is a frontrunner in climate action, and it wants to stay the frontrunner.” Ursula von der Leyen, Präsidentin der EU-Kommission
Wer beim Green Deal jedoch nur an die Bekämpfung von Treibhausgasemissionen denkt, ist auf dem Holzweg. Im Fokus stehen gleich acht verschiedene Politikbereiche, die bereits heute mit großem Elan durch Strategiepapiere und Initiativen vorangetrieben werden. Dabei setzt die EU-Kommission mit einem straffen Zeitplan nicht nur sich selbst, sondern auch alle Stakeholder unter Druck. Bis zum Sommer 2021 sollen die angekündigten Vorhaben mit konkreten politischen Maßnahmen untermauert werden. Mit diesen äußerst ambitionierten Zielsetzungen geht ein starker Veränderungsdruck einher, der die europäische Industrielandschaft nachhaltig verändern würde.
1. BESEITIGUNG VON UMWELTVERSCHMUTZUNG – „ZERO-POLLUTION“
Ein zentraler Baustein des Green Deals ist der Politikbereich Beseitigung von Umweltverschmutzung zum Schutz von Mensch und Umwelt. Als Kernstück soll dabei ab Herbst 2020 die Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit die Richtung vorgeben. Die Farbenindustrie wird mit allen Produkten von dieser Strategie betroffen sein. Die bisher dazu veröffentlichte Roadmap zur Strategie deutet gravierende Einschnitte in Form einer Verschärfung des Chemikalienrechts an.
Gerade in komplexen Fragestellungen zu chemischen Stoffen, wie z.B. deren Kombinationswirkungen ist eine zunehmende Politisierung der Diskussion zu beobachten. Eine Rückkehr zur Sachebene, in deren Vordergrund der Nutzen sowie die sichere und vor allem nachhaltige Anwendung von chemischen Produkten wie Farben, Lacken und Druckfarben steht, ist dabei zielführender. Der VdL ist sich der Bedeutung dieser Strategie bewusst und hat bereits Stellung genommen.
Tatsächlich erfüllt die bestehende Gesetzgebung ihren Zweck: Die EU verfügt bereits heute über eine der strengsten und fortschrittlichsten Chemikaliengesetzgebungen der Welt (insbesondere REACH). Es wird eher eine weitere Stärkung und Angleichung der Durchsetzung benötigt, um eine nachhaltige und harmonisierte Implementierung von REACH zu gewährleisten. Dazu ist es sinnvoll, die bestehende Komplexität im Chemikalienrecht aufzulösen und diese nicht weiter zu erhöhen.
Besonders in Anbetracht der durch die Covid-19 Pandemie angespannten konjunkturellen Lage gilt es, die EU-Kommission daran zu erinnern, die politischen Initiativen des Green Deals nicht nur auf die ökologische Dimension der Nachhaltigkeit auszurichten. Ebenso sollen die ökonomische und die soziale Säule der Nachhaltigkeit im Fokus stehen. Denn auch diese sind essenzieller Bestandteil der kontinentalen Wachstumsstrategie. So gibt es viele unentbehrliche chemische Produkte, auch Lacke, Farben und Druckfarben, die einen hohen gesellschaftlichen Wert haben. Durch das Auftragen von Beschichtungen wird die Lebensdauer von Produkten, Gegenständen sowie Infrastrukturen verlängert und Abfall vermieden. Beschichtungen sind Teil der Lösung, um eine nachhaltige Wirtschaft in Europa zu etablieren.
Weitere Initiativen der EU-Kommission in diesem Bereich sind bereits für 2021 angekündigt und beinhalten neben dem Aktionsplan für Wasser, Luft und Erde auch eine Überarbeitung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Verschmutzung durch große Industrieanlagen.
„Für den Schutz unserer Gesundheit brauchen wir eine Nulltoleranz-Strategie gegenüber giftigen Chemikalien in der Umwelt.“ Sven Giegold, MdEP Bündnis 90/Die Grünen
2. DER WEG ZUR NACHHALTIGEN INDUSTRIE
Der zweite große Baustein des Green Deals befasst sich mit nachhaltiger Industrie. Dabei wird auf die industrielle Mobilisierung für eine saubere und zirkuläre Wirtschaft abgezielt. Seitens der EU-Kommission wurden dazu bereits zwei Handlungsstränge definiert.
Die neue Industriestrategie für Europa soll neue Märkte für klimaneutrale und kreislauforientierte Produkte entwickeln. Im Fokus des neuen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft steht hingegen die branchenübergreifende Entkopplung von Ressourcennutzung und wirtschaftlichem Wachstum und die zugleich langfristige Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit. Dabei stehen unter anderem die Lieferketten der Verpackungs- und Kunststoffindustrie sowie das Bauwesen im Vordergrund.
Der VdL fördert das Thema Nachhaltigkeit umfassend und hat mit den Leitlinien „Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit“ ein klares Bekenntnis zum verantwortlichen Handeln („Responsible Care“) in allen Fragen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes und zu den Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen abgegeben. Um gesundheits- und umweltgefährdende Auswirkungen zu vermeiden, hat die Branche zusätzlich Leitlinien geschaffen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Lacke und Farben sind ausgesprochen nachhaltig, indem sie beispielsweise durch die Verlängerung der Lebensdauer von Bauwerken und Gütern einen erheblichen Beitrag zum Umweltschutz und zur Ressourcenschonung leisten.
Anhand der folgenden drei Handlungsfelder lässt sich die Relevanz für die deutsche Lack- und Druckfarbenindustrie darstellen:
Ein Rahmen für nachhaltige Produktpolitik
Die EU-Kommission setzt hierbei den Fokus auf das Design nachhaltiger Produkte, die Stärkung der Position von Verbrauchern und öffentlichen Auftraggebern sowie auf das Kreislaufprinzip in Produktionsprozessen.
Recyclingfähigkeit darf dabei jedoch kein Selbstzweck sein und ist nicht gleichbedeutend mit Nachhaltigkeit. Eine echte nachhaltige Betrachtung von Produkten muss vor allem den Beitrag zu den SDGs berücksichtigen. Dazu zählen auch die Langlebigkeit sowie der Wert- und Nutzenerhalt von Produkten, Gegenständen und Infrastruktur. Ganz nach dem Motto: Design für Nachhaltigkeit, anstatt Recyclingfähigkeit. Politisch definierte Produktmerkmale zur Recyclingfähigkeit hemmen eher das Innovationspotenzial und beeinträchtigen die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen. Der VdL wird sich deshalb auch weiterhin für Technologieoffenheit einsetzen.
Zentrale Produktwertschöpfungsketten
Das Hauptaugenmerk der zu erwartenden EU-Kommissionsinitiativen liegt bisher auf den Kategorien Verpackungen, Kunststoffe, Bauwirtschaft und Gebäude. Bislang lassen sich Auswirkungen auf unsere Branche sowohl in Bezug auf die angedachten Veränderungen der Vorschriften zur Verringerung von Verpackungsabfällen als auch in Form einer überarbeiteten Bauprodukteverordnung erkennen. Im Kontext der Verpackungsabfälle ist der VdL bereits aktiv geworden und hat sich zur Roadmap der EU-Kommission positioniert.
Weitere Initiativen zu Mikroplastik und verpflichtenden Anforderungen für rezyklierte Kunststoffe werden in den nächsten Monaten veröffentlicht.
Das Kreislaufprinzip: Weniger Abfall, mehr Wert
Das dritte Handlungsfeld verfolgt das Ziel einer verbesserten Abfallpolitik zur Förderung der Abfallvermeidung und das Kreislaufprinzip. Dabei wird auf die Stärkung des Kreislaufprinzips einer schadstofffreien Umwelt sowie die Schaffung eines gut funktionierenden EU-Marktes für Sekundärrohstoffe Wert gelegt. Für die Lack- und Druckfarbenindustrie werden insbesondere die angekündigten Initiativen zu chemischen Stoffen relevant sein. Die ganzheitliche Betrachtung der Lebenszyklen ist in diesem Kontext ein wichtiger Baustein.
Dazu zählt, dass die Verarbeitungsfähigkeit der Produkte lange erhalten bleibt. Beispielsweise müssen viele wasserbasierte Farben und Lacke mit Konservierungsmitteln versetzt werden, die deren Haltbarkeit gewährleisten. Diese sind zwar schädlich für Schadorganismen, aber ihre sorgfältige Anwendung und geringe Einsatzkonzentration reduzieren aufgrund der verlängerten Haltbarkeit Abfälle erheblich und tragen so zur Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit bei. Um eine ganzheitliche Betrachtung des Chemikalienmanagements zu ermöglichen, wird also eine Lebenszyklusanalyse benötigt.
„Mit dem heutigen Plan leiten wir Maßnahmen ein, um die Art und Weise, wie Produkte hergestellt werden, zu verändern und die Verbraucher in die Lage zu versetzen, nachhaltige Entscheidungen zu ihrem eigenen Nutzen und zum Nutzen der Umwelt zu treffen." Frans Timmermans, EU-Kommissar für Klimaschutz
3. VOM HOF AUF DEN TISCH
Ein Handlungsstrang dieser Strategie befasst sich mit der gesamten Lebensmittelkette, einschließlich der Lebensmittelverpackungen. Insofern sind hiervon die Hersteller von Lacken und Druckfarben, die zur Produktion von Lebensmittelverpackungen benötigt werden, betroffen. Konkret soll der Rechtsrahmen für Lebensmittelkontaktmaterialien bezüglich des Einsatzes gefährlicher Chemikalien, der Verwendung innovativer und nachhaltiger Verpackungsarten, des Einsatzes umweltfreundlicher, wiederverwendbarer, rezyklierbarer Materialien sowie der Vermeidung von Lebensmittelverlusten überarbeitet werden.
Lebensmittelkontaktmaterialien sind ein wichtiges Element der Nahrungsmittelkette. Sie garantieren den Schutz und eine bessere Handhabung von Produkten während des Transports und tragen damit zu einer geringeren Verderblichkeit bei. Darüber hinaus sind Lebensmittelkontaktmaterialien wertvoller Kommunikationsträger und gewährleisten Hygienestandards.
4. GEBÄUDE UND RENOVIERUNG
Die EU-Kommission hat das große Potenzial von Gebäuderenovierungen als wichtigen Baustein in der Energiewende erkannt und plant mit einer Renovierungswelle beträchtliche Investitionen. Konkret verspricht sich die EU-Kommission daraus hohe soziale und private Renditen in gleich mehreren Dimensionen: Energieeffizienz, Heizen und Kühlen, Klimaresistenz, Zirkularität, Nutzung erneuerbarer Energien, Verringerung der Umweltverschmutzung, bessere Gesundheit, geringere Armut, Infrastruktur für E-Mobilität, elektronische Lösungen für Gesundheit, Schule und Arbeit. Die Hersteller von Bautenfarben und Putzen stellen dazu essenzielle Produkte her und leisten einen wertvollen Beitrag zu einer gesteigerten Energieeffizienz. Der europäische Green Deal könnte sich demnach in diesem Politikbereich weniger als Risiko, sondern als Chance herauskristallisieren. Der VdL hat sich auch bereits in diesem Bereich an einer öffentlichen Konsultation bei der EU-Kommission eingebracht.
HANDLUNGSBEDARF AUF VERSCHIEDENEN EBENEN
Bereits Holger Lösch (stv. Hauptgeschäftsführer des BDI) zeichnete in "Wir sind Farbe" (Ausgabe 9/2020) das Bild eines „gesamtgesellschaftlichen Mammutprojekts, welches […] einschneidende Anpassungsmaßnahmen und Investitionen erfordern wird“. Um dem angemessen vorbereitet zu begegnen, gilt es, vor die Flutwelle an Einzelinitiativen der EU-Kommission zu kommen. Die fachlichen Strukturen des Verbands strategisch zu nutzen und nationale sowie internationale Partner wie VCI und CEPE einzubeziehen, wird dazu der Schlüssel sein. Die weitere politische Arbeit des VdL in Bezug auf den Green Deal orientiert sich dabei an drei grundlegenden Leitgedanken:
- Industrie ist Teil der Lösung
Ohne eine leistungsfähige Industrie ist ein Wandel dieses Ausmaßes unerreichbar. Denn Nachhaltigkeit hat drei Dimensionen: Ökologie, Ökonomie und Soziales.
- Wissenschaftsbasierter Diskurs
Regulatorische Entscheidungen müssen auf robusten und wissenschaftlich fundierten Bewertungen beruhen. Einfache, gefahrenbasierte Ansätze sind nicht zielführend.
- Innovationsfreundliche Politik
Um europäische Nachhaltigkeits-Vorreiter auf dem globalen Markt zu platzieren, ist die Industrie auf politische Rahmenbedingungen angewiesen, die sich durch Technologiefreundlichkeit und Offenheit gegenüber Investitionen auszeichnen.