1. Industrial Deal und Wettbewerbsfähigkeit
Weit über die Hälfte der Bürokratiebelastung in Deutschland ist inzwischen direkt auf die europäische Ebene zurückzuführen. Unter Ursula von der Leyen hat sich die EU-Kommission zu einer wahrhaftigen Bürokratiemaschinerie entwickelt. Dem wollen wir Freie Demokraten Einhalt gebieten. Der Green Deal sorgt in erster Linie für Frust in den Betrieben, die den bürokratischen Aufwand kaum noch bewältigen können. Das gilt insbesondere für den Mittelstand. Wir treten daher für eine vollständige Abschaffung der EU-Taxonomie, der EU-Richtline zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, der EU-Lieferkettenrichtlinie und des Aktionsplans für Kreislaufwirtschaft ein.
Statt kleinteiligster Regulierung sollte es wieder mehr darum gehen, wie wir in Europa wieder wettbewerbsfähiger werden, um auf den Märkten der Zukunft Erfolg zu haben. Ein „Industrial Deal“, wie auf dem European Industry Summit vorgeschlagen, der mehr ermöglicht statt behindert, könnte dazu einen Beitrag leisten. Die FDP setzt sich auf europäischer Ebene dafür ein, dass Innovation wieder mehr in den Fokus genommen wird.
2. Proaktives Engagement in der EU-Gesetzgebung
Eine FDP in der nächsten Bundesregierung wird in der EU-Gesetzgebung darauf bestehen, dass keine Richtlinien und Verordnungen mehr erlassen werden, die die Wirtschaft einseitig immer weiter belasten und einschränken, statt Spielräume und Chancen zu eröffnen. Die Berichtspflichten aus dem „Green Deal“ wollen wir abschaffen.
Es ist richtig, dass Deutschland sich viel früher in den europäischen Gesetzgebungsprozess einbringen muss, etwa in den Ministerräten und gegenüber der Kommission. Zu oft ist hierzulande erst eine kritische Debatte über strittige Themen geführt worden, als sich kaum mehr etwas ändern ließ. Darauf wollen und müssen wir achtgeben.
Zudem war es in der Vergangenheit oft so, dass Deutschland die auf europäischer Ebene beschlossenen Regulierungen bei der Umsetzung in nationales Recht sogar noch übertreffen wollte. Dem werden wir uns entgegenstellen. Wir wollen kein sogenanntes „Gold Plating“. Das bedeutet: Europäische Richtlinien dürfen nur noch 1:1 in deutsches Recht umgesetzt werden.
3. Bürokratieabbau, insbesondere weniger Berichtspflichten
Das Prinzip „One in, one out” sollte nicht nur als Selbstverpflichtung der Bundesregierung gelten, sondern gesetzlich festgeschrieben und erweitert werden. Für jeden Euro an neuen Bürokratiekosten sollten 1,10 Euro an alter Bürokratie entfallen müssen. Es braucht ein sofortiges dreijähriges Bürokratiemoratorium und ein bürokratiefreies Jahr für Betriebe, in dem sie keine Berichtspflichten erfüllen müssen. Nach diesem Jahr schauen wir, welche davon wirklich einen sinnvollen, legitimen Zweck hatten. Diese müssten dann aktiv wieder eingeführt werden. Alle anderen können ersatzlos gestrichen werden. Jedes Jahr muss es darüber hinaus ein Jahresbürokratieentlastungsgesetz geben. Der Erfüllungsaufwand für Betriebe sollte sich um mindestens sechs Milliarden Euro pro Legislaturperiode reduzieren. Gesetze sollten zudem häufiger mit einer Sunset-Klausel zeitlich befristet werden, außerdem müssen wir noch mehr auf Genehmigungsfiktionen und Stichtagsregelungen setzen.