Im Rahmen der BG RCI-Kooperation „Vision Zero. Null Unfälle – gesund arbeiten“ befasst sich der VdL regelmäßig mit relevanten Themen zur Arbeitssicherheit und hat in dem VdL-Informationsordner „Sicher Arbeiten in der Lack- und Druckfarbenindustrie“ Regeln für sicheres Arbeiten zusammengefasst. Eine dieser Regeln befasst sich mit der Ergonomie bei der Lastenhandhabung und im Büro.
Richtig ausgestattete Arbeitsplätze tragen zu einer langfristigen Aufrechterhaltung der Gesundheit der Mitarbeitenden bei und dienen somit der Gesundheitsvorsorge. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber in § 4 "Allgemeine Grundsätze" unter anderem dazu, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Hiermit soll sichergestellt werden, dass die Gesundheit des Arbeitnehmers erhalten wird, und bleibende körperliche Beschwerden, die durch die Arbeit entstehen, vermieden werden. Auch die „Lastenhandhabungsverordnung“ und die „Arbeitsstättenverordnung“ befassen ich mit der Ergonomie am Arbeitsplatz und Maßnahmen für Arbeitsmittel und Ausrüstung.
Eine ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze trägt wesentlich dazu bei, Rücken und Gelenke zu schonen, sowie Schmerzen während und nach der Arbeit zu vermeiden. So sollte der Arbeitsplatz an den Menschen angepasst werden, so dass die Arbeit ohne Beschwerden oder langfristige Probleme erledigt werden kann. Dadurch können beispielsweise chronische Schmerzen, Müdigkeit sowie Kopf-, Rücken oder Nackenschmerzen, die durch Fehlhaltungen entstehen, vermieden werden.
Generell sollten Arbeitsmittel verwendet werden, die individuell auf die jeweiligen Körpermaße eingestellt werden können. So muss es möglich sein, Stuhl, Tisch, Monitore und andere Geräte auf persönliche Maße einzustellen, wobei alle weiteren Arbeitsmittel trotzdem weiter gut erreichbar sein müssen. An einem Steharbeitsplatz sollten ergonomische Stehhilfen und Bodenmatten angeboten werden. Sofern möglich sollten Haltungswechsel im Laufe des Arbeitstages möglich sein. Ein Wechsel von stehender, sitzender und gehender Tätigkeit hat sich als gesundheitlich förderlich herausgestellt. Um die körperliche Belastung in der Produktion zu minimieren, müssen Mitarbeitende im richtigen Heben und Tragen von Lasten unterwiesen werden, und es sollten gegebenenfalls Hebe- und Tragehilfen zur Verfügung stehen. Auch der Einsatz passiver Exoskelette als Hebehilfe kann bei körperlicher Arbeit unterstützen. Details zu dem Einsatz von Exoskeletten können der Homepage der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik entnommen werden.
Die DGUV stellt eine große Anzahl an Informationsmaterialien zur Thematik der Ergonomie an den Arbeitsplätzen zur Verfügung. So können der DGUV Regel 115-401 „Branche Bürobetriebe“ Details zur ergonomischen Ausgestaltung von Büroarbeitsplätzen entnommen werden. Weitere Details liefert auch die DGUV-Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze“. Mit der physischen Belastung in der Produktion befassen sich die DGUV-Information 208-033 „Belastung für Rücken und Gelenke – was geht mich das an?“ oder die DGUV-Information 208-053 „Mensch und Arbeitsplatz – Physische Belastung“.
Eine entsprechende Ausgestaltung der Arbeitslätze in Kombination mit einer angemessenen Schulung der Mitarbeiter trägt dazu bei, das Risiko von Muskel-Skelett-Belastungen soweit möglich zu minimieren und die Gesundheit langfristig zu erhalten. Auch Unfälle, die sich insbesondere durch fehlende Hebe- und Tragehilfen ergeben, können so vermieden werden.