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Bedruckte Kunststoffverpackungen sind recyclingfähig

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Die neue Version des Mindeststandards zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen der Zentralen Stelle Verpackungsregister listet „NC-basierte Druckfarben im Zwischenlagendruck“ als Recyclingunverträglichkeit. Diese pauschale Einstufung der Nitrocellulose-(NC)-basierten Farben ist nicht gerechtfertigt und sorgt für unnötige Verunsicherung. Unabhängig von dieser Einstufung bleiben auch mit NC-Farben bedruckte Verpackungen weiterhin vollumfänglich verkehrsfähig.

Die Kunststoffverpackungskette arbeitet eng zusammen, um die Zirkularität von Kunststoffverpackungen mit hohe Recyclingquoten zu ermöglichen. Dabei spielt die Gewinnung von hochwertigen Rezyklaten eine entscheidende Rolle. Es ist bekannt, dass sich abhängig vom Recyclingverfahren und Parametern wie der Schichtdicke Druckfarben auf die Qualität der Rezyklate auswirken können, sofern sie nicht über einen Deinking-Prozess vorher entfernt werden. Allerdings werden von den Druckfarbenherstellern verschiedene technische Lösungen angeboten und beständig weiterentwickelt, die sicherstellen, dass bedruckte Kunststoffverpackungen recyclingfähig sind.

In Zukunft könnte die verstärkte Etablierung von Deinking-Verfahren in den Recyclingprozessen eine entscheidende Rolle spielen, um die Rezyklat-Qualität noch weiter zu verbessen und somit den stetig wachsenden Anforderungen an die Recyclingquoten gerecht zu werden.

Vor diesem Hintergrund ist es irreführend, dass die aktuelle Fassung des Mindeststandards zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen der Zentralen Stelle Verpackungsregister seit dem 1. September „Nitro-cellulose (NC)basierte Druckfarben im Zwischenlagendruck“ als Recyclingunverträglichkeit auflistet.

Zwar ist es richtig, dass sich beim mechanischen Recycling von mit NC-haltigen Farben bedruckten Kunststoffabfällen das Bindemittel im Extruder zersetzen kann, was sich auf die Rezyklat-Qualität auswirken kann. Dieser Effekt tritt jedoch erst ab einem bestimmten Anteil von NC-Farben im Kunststoffstrom auf und ist somit in der Praxis in vielen Fällen nicht relevant.

Aktuell wird in verschiedenen Studien im Rahmen von „RecyClass“ und „Ceflex“ untersucht, ab welchem Anteil von NC-haltigen Farben es zu den geschilderten Problemen kommen kann, damit die entsprechenden „Design for Recycling“Guidelines angepasst werden können.

Die pauschale Einstufung der Nitrocellulose-basierten Farben als recyclingunverträglich ist somit nicht gerechtfertigt. Die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK) und der VdL hatten daher empfohlen, vor einer Änderung des Mindeststandards die Ergebnisse der laufenden Untersuchungen abzuwarten und geeignete Übergangszeiträume vorzusehen.

Derzeit sind ca. 7080 % der Folienverpackungen aus Polyolefinen mit NC-Farbsystemen bedruckt. Da entgegen den Empfehlungen der Verbände keine Übergangsfristen vorgesehen sind und Alternativen nicht in ausreichenden Mengen verfügbar sind, werden viele Converter gar nicht umhinkommen, Folienverpackungen herzustellen, die nun nicht mehr dem Mindeststandard entsprechen. In diesem Kontext ist es wichtig zu wissen, dass der Mindeststandard der zentralen Stelle nicht als „Design for Recycling“-Guideline zu betrachten ist. Es soll vielmehr den Dualen Systemen eine Grundlage und Orientierungshilfe zur Bemessung ihrer Gebühren geben.

Somit sind mit NC-Farben bedruckte Verpackungen weiterhin vollumfänglich verkehrsfähig.

Die Bewertung der Recyclingfähigkeit nach Mindeststandard könnte jedoch im Zuge der Novelle des Verpackungsgesetzes in Zukunft die Höhe der Beteiligungsentgelte beeinflussen. Legislative „Design for Recycling“-Vorgaben sind erst im Rahmen der EU-Verpackungsverordnung im Lauf der nächsten Jahre zu erwarten. Ferner erarbeitet die Wirtschaft unter dem Dach des europäischen Normungsinstituts CEN einen europäischen Standard für das Design-for-Recycling von Kunststoffverpackungen, welcher 2025 fertiggestellt werden soll. Auch vor diesem Hintergrund sind nationale pauschale Vorfestlegungen im Zuge des Mindeststandards, die Verunsicherung am Markt, aber keinen Mehrwert für die Kreislaufwirtschaft schaffen, unverständlich.


 

Dr. Christof Walter

Geschäftsführer

Tel.: 069 2556 1719
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